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Winterdienst in Berlin – Ihre Pflichten als Mieter oder Eigentümer

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Winterdienst in Berlin – Ihre Pflichten als Mieter oder Eigentümer

15 Ansichten 07 Juli 2025, 23:28
Winterdienst in Berlin – Ihre Pflichten als Mieter oder Eigentümer

Winterdienst in Berlin – Ihre Pflichten als Mieter oder Eigentümer

Der Winter bringt Schnee und Glätte mit sich. Doch wer ist eigentlich verantwortlich für den Winterdienst vor dem Haus? BerlinServiceProfi erklärt Ihnen Ihre Rechte und Pflichten als Mieter oder Eigentümer in Berlin.

1. Wer ist grundsätzlich zuständig?

In Berlin sind Eigentümer verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Diese Pflicht kann jedoch im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.

2. Übertragung der Räumpflicht auf Mieter

Ist im Mietvertrag geregelt, dass der Mieter den Winterdienst übernimmt, muss er dieser Pflicht nachkommen. Fehlt eine entsprechende Klausel, bleibt der Eigentümer verantwortlich.

3. Räumzeiten beachten

Die Berliner Straßenreinigungsgesetz schreibt vor:

  • Werktags: Räum- und Streupflicht zwischen 7 und 20 Uhr
  • Sonn- und Feiertags: ab 9 Uhr

Nach 20 Uhr gefallener Schnee muss am nächsten Morgen geräumt werden.

4. Was muss geräumt werden?

Geräumt werden muss der Gehweg in einer Breite von mindestens 1 Meter, sodass zwei Personen problemlos aneinander vorbeigehen können.

5. Streupflicht bei Glätte

Bei Glatteis muss zusätzlich gestreut werden. Erlaubt sind Sand, Splitt oder Granulat. Streusalz ist in Berlin nur in Ausnahmefällen (z.B. bei Eisregen) erlaubt.

6. Haftung bei Unfällen

Kommt der Verantwortliche seiner Pflicht nicht nach, haftet er bei Unfällen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Eine Haftpflichtversicherung deckt diese Schäden nur ab, wenn die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde.

7. Winterdienst durch Dienstleister

Viele Eigentümer beauftragen professionelle Winterdienste. Diese übernehmen Räumen und Streuen zuverlässig und rechtssicher.

8. Kostenverteilung im Mietshaus

Beauftragt der Vermieter einen Winterdienst, können die Kosten über die Nebenkostenabrechnung anteilig auf die Mieter umgelegt werden.

9. Tipps für einen sicheren Winterdienst

  • Rechtzeitig räumen und streuen
  • Geeignete Streumittel verwenden
  • Eigenes Grundstück ebenfalls räumen (Eingänge, Garagenzufahrten)
  • Bei Abwesenheit Vertretung organisieren

10. Warum BerlinServiceProfi?

BerlinServiceProfi bietet professionellen Winterdienst für Privat- und Gewerbekunden. Wir sorgen dafür, dass Gehwege und Zufahrten sicher geräumt und gestreut sind – zuverlässig, termingerecht und umweltfreundlich.

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